Raumplanung auf kommunaler Ebene

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Raumplanung auf kommunaler Ebene Die Gemeinden übernehmen in den meisten Fällen die Aufgabe der Nutzungsplanung, die ihnen von der kantonalen Ebene delegiert wird. Die genaue Verantwortlichkeit der Gemeinden wird jeweils im kantonalen Planungsgesetz definiert. In der Regel erlassen die Gemeinden das Baureglement (Bauordnung bzw. Zonenvorschriften) und den Rahmennutzungsplan (Zonenplan) sowie Sondernutzungspläne im Sinne der kantonalen Gesetzgebung.