Raumplanung auf Bundesebene

« Glossary

Oberste Planungsebene in der Schweiz ist der Bund, der über eine Rahmenkompetenz verfügt und grundsätzliche Richtlinien für die Raumordnung vorgibt. Diese Aufgabe wird durch das Bundesgesetz über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG) und die Raumplanungsverordnung (RPV) definiert und ist derzeit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zugeteilt. Das zuständige Bundesamt ist das Amt für Raumentwicklung (ARE). Hauptaufgaben sind die Erarbeitung von Grundlagen und gg. die Erstellung von Konzepten und Sachplänen. Bei der Gesetzgebung beschränkt sich der Bund auf den Erlass von Grundsätzen. Diese äussern sich zu den Zielvorstellungen und Planungsgrundsätzen, den Planungsinstrumenten und Planungsverfahren und der Koordination aller raumwirksamen Massnahmen der Behörden. Dadurch bleibt den Kantonen der von der Verfassung vorgeschriebene Gesetzgebungsspielraum. Kantone und Bund haben aber zusammen zu arbeiten, wobei der Bund die Aufgabe hat, die Bestrebungen der Kantone zu koordinieren und zu fördern.