Raumplanung auf kantonaler Ebene

« Glossary

Die konkrete Ausgestaltung der Raumordnung der Kantone wird in den kantonalen Richtplänen und Raumplanungs- und Baugesetzen geregelt. Die Aufgabe der Kantone besteht in der Koordination und Steuerung der raumwirksamen Tätigkeiten, wobei der Erlass der kantonalen Richtpläne im Vordergrund steht. Die Richtpläne sind behördenverbindlich und können deshalb von Grundeigentümern nicht mit einem Rechtsmittel angefochten werden. Deshalb beschäftigt sich ein Richtplan mit den Grundsätzen und der Koordination und nicht mit den Parzellen. Beim Erlass der Richtpläne und der Gesetze sind die Kantone an die Ziele und Grundsätze des Bundes und das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) gebunden. Er genehmigt am Schluss auch die Richtpläne. Obwohl dies eine gewisse Rechtsvereinheitlichung ermöglicht, gibt es im Raumplanungs- und Baurecht und den Richtplänen der Kantone bedeutende Unterschiede. Die Vorteile der Autonomie der Kantone liegen darin, dass den räumlichen und kulturellen Besonderheiten Rechnung getragen werden kann.