Formelle Instrumente und Verfahren der Raumplanung gehören zum Regelungsbereich des öffentlichen Bau-/Planungsrechts. Sie sind geprägt durch festgelegte Verfahrensschritte und Beteiligungsstrukturen. Der Themenkatalog, zu dem planerische Aussagen getroffen werden können und müssen, ist vorgegeben. Zum jeweiligen Planungsraum sind meist umfassende inhaltliche Aussagen erforderlich. Das Planungsergebnis formeller Verfahren erzeugt eine Bindungswirkung und somit Planungssicherheit, je nach Instrument für die Behörden bzw. Rechtssicherheit auch für die Bürger.
Informelle Planungsinstrumente und -verfahren unterliegen nicht vorgegebenen Verfahren des öffentlichen Planungsrechts, so dass sie je nach Anlass, Thema, Akteurskonstellation und räumlicher Situation flexibel ausgestaltet und an die jeweiligen Bedingungen angepasst werden können. Informelle Planung ist im Ablauf nicht bzw. nicht in der Genauigkeit geregelt wie die formelle Planung. Informelle Planung ist sowohl für die Vorbereitung der formellen Planung als auch darüber hinaus unverzichtbar.